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Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten

Seit 2017 sind große Unternehmen gemäß der europäischen CSR-Berichterstattungsrichtlinie verpflichtet, über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, sowie Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung zu informieren. Aber auch viele mittelständische Unternehmen berichten freiwillig über Ihr Verantwortung gegenüber der Umwelt sowie über ihr soziales Engagement, um das Vertrauen Ihrer Kund:innen zu stärken, um die Mitarbeiter:innen zu motivieren und als Außendarstellung für weitere Stakeholder (Anspruchsgruppen) wie die Öffentlichkeit, Medien, NGOs, Kreditgeber, etc. 

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht

Zu nachhaltigem Wirtschaften (»Green Management«) und unternehmerischer Verantwortung, dem Corporate Social Responsibility (CSR), gehört Transparenz. Ein wichtiger Schritt dahin kann die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsleistungen in einem Bericht sein; ganz nach dem Motto »Tue Gutes und rede darüber«! Nachhaltiges Handeln und Wirtschaften ist für eine wachsende Anzahl von Unternehmen nicht nur Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung, sondern ist mittlerweile zu einem strategischen Instrument und wichtigen Wettbewerbsvorteil geworden. Immer mehr »Stakeholder« (deut. Anspruchsgruppen), wie zum Beispiel Kund:innen, Mitarbeiter:innen, NGOs, Geldgeber, Lieferant:innen und die interessierte Öffentlichkeit (u.a. Fridays4Future), fordern die transparente Darstellung von Nachhaltigkeitsleistungen.

Wer ist berichtspflichtig

Am 15. April 2014 stimmte das EU-Parlament dem Vorschlag zur Richtlinie für die Offenlegung nicht-finanzieller Informationen zu. Damit wurde die Berichterstattung nicht-finanzieller Informationen innerhalb der EU für eine Reihe von Unternehmen verpflichtend. Betroffen sind Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. oder einem Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro und im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen. Die Berichtspflicht gilt zudem für alle „kapitalmarktorientierten“ Kapitalgesellschaften. Zur Erstellung eines CSR-Berichts sind außerdem alle Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform – verpflichtet, die unter die genannten Kriterien hinsichtlich Bilanzsumme, Umsatz oder Mitarbeiterzahl fallen. Wird die Berichtspflicht jedoch nicht erfüllt, drohen Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro.

Was wir bieten

  • Recherche der Daten in Kooperation mit dem Unternehmen
  • Auswertung und Darstellung der Daten
  • Erstellung der Texte und Layouts
  • Projektkoordinierung: Briefing, Koordination, Rücksprache und Kontrolle

Vorteile eines Nachhaltigkeitsberichts

  • Marketing-Faktor durch Erhöhung der Glaubwürdigkeit
  • Reputationsgewinn durch transparente Informationen
  • Kosteneinsparung durch Vorschlagswesen (bspw. Energieeffizienz)
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP) durch Hinweise auf Verbesserungspotential in Bezug auf das Nachhaltigkeitsmanagement
  • Verbesserte Kommunikation mit den Anspruchsgruppen und dadurch Steigerung der Zufriedenheit der Mitarbeiter:innen, bei Partnerschaften und Kundenbindung

Wir bieten folgende Standards zur Auswahl

  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) (dieser Standard erfüllt die Berichtspflicht der EU)
  • Global Reporting Initiative (GRI)
  • Gemeinwohl-Ökonomie (GWÖ)

Referenzen

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