Trilog-Einigung zu CSRD & CSDDD: Was Sie jetzt wissen müssen
Am 9. Dezember haben die EU-Institutionen einen vorläufigen Kompromiss zu den Schwellenwerten der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) erzielt. Die Änderungen gelten jedoch noch nicht als rechtssicher, da die endgültige Zustimmung von EU-Parlament und EU-Rat bislang aussteht.
Zu den Entwicklungen seit dem Omnibus-Vorschlag im Februar, der seither anhaltenden Rechtsunsicherheit und den möglichen Folgen äußert sich der Geschäftsführer der Greensurance Stiftung, Marcus Reichenberg, wie folgt:
Totalschaden im Nachhaltigkeits-Omnibus-Trilog
Der 𝗡𝗮𝗰𝗵𝗵𝗮𝗹𝘁𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁𝘀-𝗢𝗺𝗻𝗶𝗯𝘂𝘀 𝗧𝗥𝗜𝗟𝗢𝗚 aus Europäischem Parlament, Europäischer Union und Europäischer Kommission hat gestern Abend (08.12.2025) einen Totalschaden durch die Konservativen/Rechten erlitten. Die Schwellenwerte zur Berichtspflicht für 𝗖𝗦𝗥𝗗 und 𝗖𝗦𝗗𝗗𝗗 (Lieferkettengesetz) wurden 𝘂𝘁𝗼𝗽𝗶𝘀𝗰𝗵 angehoben.
🔥 CSRD | > 1.000 𝗠𝗶𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿 UND > 450. Mio. EUR Jahresumsatz
🔥 CSDDD | > 5.000 𝗠𝗶𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿 UND > 1,5 Mrd. EUR Jahresumsatz
Zurück hinter die NFRD, ein historischer Rückschritt
Damit greifen nicht einmal mehr die Schwellenwerte der 2014 beschlossenen Non-Financial Reporting Directive (𝗡𝗙𝗗𝗥) mit > 500 𝗠𝗶𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿.
Jahrelange Debatte wofür?
❓ Was hat jetzt die jahrelange Diskussion zum CSR-RUG (2017 bis 2023 | > 20 Mio. € Bilanzsumme, > 40. Mio. € Umsatz, > 250 𝗠𝗶𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿 | zwei von drei Kriterien) und zur CSRD (ab 2024 | > 25 Mio. € Bilanzsumme, > 50 Mio. € Umsatz, > 250 𝗠𝗶𝘁𝗮𝗿𝗯𝗲𝗶𝘁𝗲𝗿) eigentlich gebracht? Maximale Unsicherheit in den Unternehmen, verbrannter Umsatz, Mitarbeiter:innen auf- und wieder abgebaut sowie Steuergelder vernichtet – und das alles, 𝘄𝗮𝗿𝘂𝗺? Um jetzt einen 𝗕𝗮𝗰𝗸𝗹𝗮𝘀𝗵 hinzulegen, wegen Trump und seinen Forderungen?
Während Europa bremst, zieht China vorbei – again
‼️ China wird es uns danken! Die drei großen Börsen Shanghai, Shenzhen und Beijing haben verbindliche Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für börsenorientierte Unternehmen eingeführt. China hat den Ansatz der 𝗱𝗼𝗽𝗽𝗲𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗠𝗮𝘁𝗲𝗿𝗶𝗮𝗹𝗶𝘁ä𝘁 übernommen. Bis 2027 sollen nationale Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (staatlich verordnete Corporate Sustainable Disclosure Standards) eingeführt werden. Bis 2030 sollen auch nicht börsenorientierte Unternehmen verpflichtet werden.
💡 Wir Europäer hätten einen Wettbewerbsvorteil durch standardsetzende Nachhaltigkeitsoffenlegungsregelungen haben können. Stattdessen überlassen wir – wie in den Wind-, Solar-, Automobil-, etc.-Branchen – das Feld den Chinesen und orientieren uns an MAGA à la Trump. Es wird uns auf die europäischen / deutschen Füße fallen, wirtschaftlich wie naturwissenschaftlich.
Unser Appell: Unternehmen müssen vorangehen
Wir, die 𝗚𝗿𝗲𝗲𝗻𝘀𝘂𝗿𝗮𝗻𝗰𝗲 𝗦𝘁𝗶𝗳𝘁𝘂𝗻𝗴 (https://www.greensurance-stiftung.de/sustainable-finance/), können nur an die Vernunft der Unternehmen appellieren, sich selbst zu verpflichten, über die Kennzahlen der Nachhaltigkeit zu berichten. Was jetzt bleibt, ist der einheitliche Standard 𝗩𝗦𝗠𝗘 (Voluntary Sustainability Reporting Standard) der 𝗘𝗙𝗥𝗔𝗚 und die Berichterstattung über den 𝗗𝗡𝗞 (Deutscher Nachhaltigkeitskodes) mit VSME-Kompatibilität.
☘️ Nach einem kräftigen Durchschnaufen heißt es jetzt, weitermachen, dem Backlash entgegentreten und die Vorteile der doppelten Wesentlichkeit aufzuzeigen. Das Gute an dem Ganzen ist, dass viele Unternehmen verstanden haben, welchen 𝗪𝗲𝘁𝘁𝗯𝗲𝘄𝗲𝗿𝗯𝘀𝘃𝗼𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹 sie haben, wenn sie ihre Kennzahlen kennen und verbessern!


