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Schlagwort: Allgemein

Entrepreneurs for Future

Wir sind mit dabei!
Seit dem 03.07.2019 sind wir bei Entrepreneurs for Future mit dabei und unterstützen als aktive gemeinnützige Organisation den Klimaschutz in Deutschland und weltweit. Wir haben die Stellungnahme von #EntrepreneursForFuture unterschrieben und sind damit als eines der über 1800 Unternehmen mit dabei. Hier geht es zur Webseite und Stellungnahme von Entrepreneurs for Future!

Sind Bluetooth In-Ear-Kopfhörer gesundheitsschädlich?

Eine Feldmessung der Greensurance®

airpods-5023660_1280.jpgKopfhörer ohne Kabel sind mittlerweile omnipräsent und stecken in Ohren vieler, gerade junger Menschen. Die Bluetooth-Technik ist überall für wenig Geld erwerblich und verschönert das digitale Leben. Gerade beim Sport zeigt sich der Vorteil der Bluetooth-Technologie. Doch ist das Tragen von In-Ear Funkkopfhörern eigentlich ungefährlich? Es scheint, als würde darüber nicht wirklich nachgedacht, obwohl Bluetooth Kopfhörer direkt im Ohr und somit sehr nahe an der menschlichen Schaltzentrale, dem Gehirn, getragen werden. Die Bluetooth-Nutzung über Minuten, bei manchen Nutzern sogar unbekümmert über Stunden, wirkt auf einen der sensibelsten Bereiche des Körpers dauerhaft ein.

Eine Strahlenmessung brachte die Überraschung!

Das Team um Greensurance® wollte genau wissen, wie es um die Strahlungseigenschaften einzelner Elektronikartikel steht. Mithilfe der Firma EMF Protect sollte der Strahlungseinfall in einem Tiny-House gemessen werden, das mitten in der Natur steht und keinen WLAN-Anschluss hat. Nur ein 5G-Mast in ca. einem halben Kilometer Entfernung und einige Nachbarhäuser konnten als sichtbare und mögliche Strahlungsquellen ausgemacht werden. Im Tiny-House dann die große Überraschung – trotz des eigentlich abgelegenen Standortes waren verschiedenste Strahlungen messbar. Jedoch war nicht, wie eingänglich vermutet, der 5G-Mast die große Strahlungsquelle, sondern ein LED-Lichtband, welches um ein Bett verlegt war, sowie ein Fire Stick, also ein Streaming-Media-Adapter, der den Fernseher in ein Smart TV verwandelt. Gerade der Fire Stick pulste hörbar und unentwegt, mit großer Strahlungsintensität. Auch das WLAN eines Nachbarn konnte gemessen werde. Verrückt spielten die Messgeräte allerdings, als ein Greensurance® Praktikant das Tiny-House mit seinen In-Ear-Kopfhörern betrat. Dazu aber gleich mehr.

Wie wurde gemessen? Ein Protokoll der Feld-/Strahlungsmessung

Messgeräte_Strahlen.jpg

Strahlung kann gemessen und mit Strahlungsmessgeräten hörbar gemacht werden. Es ist interessant, die verschiedenen Felder und Strahlungen an Orten des täglichen Lebens zu erkunden und den sonst unsichtbaren, aber allgegenwärtigen (Strahlungs-)Einfluss wahrnehmbar zu machen. Diese Strahlungsmessgeräte sind auf dem Foto abgebildet. Doch wie funktionieren diese Messgeräte eigentlich? In der Mitte des Bildes ist das Messgerät für elektromagnetische Niederfrequenzen zu sehen. Mit diesem Gerät werden die niederfrequenten Felder des Hausstroms gemessen. Ein besonders hoher Wert wurde durch das oben beschriebene LED-Band verursacht. Sobald es angeschaltet wurde und der Strom durch das LED-Band floss, war der gesamte Schlafbereich mit einem elektromagnetischen Feld belegt. Das rechte Messgerät misst die Hochfrequenz, also WLAN, 4G, 3G, LTE und Edge Strahlungen. Das Gerät ganz links misst ebenfalls die Hochfrequenz, ist aber für die Messung von 5G Strahlung konzipiert. An den Messgeräten befindet sich vorne eine Richtantenne, die ergründet, aus welcher Richtung die Strahlung genau kommt. Gemessen wird in einem horizontalem 360° Winkel und zusätzlich nach oben und nach unten. So kann der Strahlungseinfallswinkel genau bestimmt werden.

Tolles Utility oder Hirnbrutzler?

Zurück zu den In-Ear-Kopfhörern. Nachdem der Greensurance® Praktikant das Tiny-House betreten hatte, verzeichneten die Messgeräte einen starken, zusätzlichen elektromagnetischen Einfluss. Durch die Richtantennen konnte schnell ausgemacht werden, dass die Strahlung von den Wireless Kopfhörern kamen, die der Praktikant kurz zuvor aus dem USB-Ladecase genommen hatte, um sie zu benutzen.

Die Vorstellung, dass gerade junge Menschen und Sportler dieser Strahlung ausgesetzt sind, bewegt uns, diesen Artikel zu schreiben und über die Greensurance Stiftung zu veröffentlichen. Außerdem hat die Greensurance Stiftung das Video der Strahlenmessung hier veröffentlicht.

Das menschliche Gehirn ist das Organ des zentralen Nervensystems und produziert elektrische Signale die von einer Nervenzelle zur nächsten übertragen werden. Dieses Organ wird mit der Bluetooth Strahlung konfrontiert – die Langzeitwirkung hiervon sind bislang weitestgehend unbekannt. Ist die Gefährlichkeit von Rauchen und übermäßigem Alkoholkonsum bekannt, ist vielen Menschen (nochmals: gerade Jugendlichen) nicht bewusst, dass sie mit ihrer Gesundheit spielen, wenn sie langfristig diese Technologie anwenden.

Greensurance® Empfehlung vor anschließendem Hintergrundwissen zum Weiterlesen

Die schlimmsten Strahlungsquellen sind in der Regel nicht die von außen, sondern die Quellen, die wir bei uns tragen oder im Haus installieren. Es empfehlen sich Zeitschaltuhren, die das WLAN und Streaming-Media-Adapter steuern, sodass mindestens nachts die Pulsung der Strahlung unterbrochen wird. Für strahlungssensible Menschen gibt es außerdem Abschirmfarbe, die auf Hauswänden aufgetragen werden kann und die Strahlung so reflektieren soll. Ist der Strahlungseinfall durch ein Fenster messbar, können strahlungsabweisende Vorhänge helfen. Sowohl in der Farbe, als auch in den Stoffen, befinden sich Elemente wie Silber und Kupfer, die eine reflektierende Wirkung auf den Elektrosmog haben sollen. Diese Wirkung kann laut der Firma EMF Protect durch eine nachweisbare Messdifferenz sichtbar gemacht werden. Im Büro der Greensurance® wurden die Strahlungsquellen bereits seit geraumer Zeit weitestgehend beseitigt oder mit Zeitschaltuhren versehen. Im Büro wird ausschließlich über LAN-Kabel gearbeitet und auch Kopfhörer werden ausschließlich mit Kabelanschluss und ohne Bluetooth-Funktion genutzt. Dies gilt insbesondere dem Schutz unserer jungen Mitarbeiter*innen.

Unsere Empfehlung an Eltern: So lange es möglich ist, sollten Sie ihren Kindern die Nutzung von Bluetooth Kopfhörern verbieten und erwachsene Kinder darauf aufmerksam machen, keine „Hirnbrutzler“ zu verwenden!

Weitere Erläuterungen für Interessierte: Was ist Elektrosmog und warum ist dieser gefährlich?

Um die Gefährlichkeit einordnen zu können, muss erst einmal ergründet werden, wie elektromagnetische Felder, bzw. elektromagnetische Strahlung, auch als Elektrosmog bezeichnet, entsteht. Ist ein elektrischer Leiter an eine Stromquelle (z.B. Batterie) angeschlossen, fließt durch diesen Leiter eine Spannung (transportierte Energie), die in der Einheit Volt [V] angegeben wird. Bei geschlossenem Stromkreis fließt Strom (Anzahl fließender Elektronen), der in der Einheit Ampere [A] angegeben wird. Durch Spannung entsteht ein elektrisches Feld, durch den Stromfluss ein magnetisches Feld. Die magnetischen Feldlinien sind kreisförmig um den Leiter angeordnet. Wechselt die Stromquelle kontinuierlich ihre Pole, so ändert sich im gleichen Takt auch die Stromflussrichtung; es entsteht ein Wechselfeld. Zwei Umpolungen entsprechen jeweils einer Schwingung. Die Schwingungen pro Sekunde, werden in der Einheit Hertz [Hz] angegeben. Es wird zwischen zwei Frequenzarten unterschieden: Die Niederfrequenz in der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit von 1 Kilohertz [kHz] bis 100 kHz und die Hochfrequenz von 100 kHz bis 300 Gigahertz [GHz]. Oberhalb von 300 Gigahertz wird der Begriff „Strahlung“ verwendet. Die von den unter stromstehenden Leitern resultierende elektromagnetische Strahlung breitet sich wellenförmig aus. Je höher die Frequenz, desto kürzer die Wellenlänge. Signale können besonders gut von Vorrichtungen empfangen werden, deren Abmessungen der Wellenlänge der Sendefrequenz entsprechen. Bluetooth Kopfhörer funktionieren mittels des Kurzstreckenfunks, wobei Signale drahtlos über die eben erklärten elektromagnetischen Wellen, im Bereich von 2,40 GHz bis 2,48 GHz im sogenannten ISM-Band, übertragen werden. Bei der Übertragung wird Hochfrequenzstrahlung (RFR) abgegeben. Das ist genau die Strahlung, welche die WHO 2011 als Karzinogen der Klasse 2B eingestuft hat.

Um die Hochfrequenzstrahlung den Karzinogenen der Gruppe 2A, bzw. 1 zuzuordnen, fehlten damals noch entsprechende Beweise. Dies änderte sich unter anderem durch die 2018 veröffentlichte NTP Studie. In dieser Studie wurden Ratten fast ein Jahrzehnt über mit der Mobilfunkstrahlung bestrahlt. Die Tiere wiesen signifikant mehr DNA-Schäden, Herzschäden und bei der Reproduktion ein niedrigeres Geburtsgewicht auf.

Karzinogen_Klassen.png
International Accency for cancer, https://monographs.iarc.who.int/agents-classified-by-the-iarc/

Weiterhin gibt es Veröffentlichungen, die aufzeigen, dass Handystrahlung nachweislich krebserregend für den Menschen ist (Miller et al 2018Peleg et al 2018Carlberg and Hardell 2017Belpomme et al 2018). Obwohl die Auswirkungen von thermalen Strahlungen, also Wärmestrahlung (SAR- Wert ab 2,0), bekannt und anerkannt sind, sind vor allem die Langzeit Folgen von nicht thermaler Strahlung (SAR-Wert unter 2,0), zu denen beispielsweise Bluetooth-Kopfhörer wie die AirPods zählen, noch nicht ergründet. Wie aber unter anderem die oben zitierten Studien zeigen, ist die Strahlung von Mobilfunk- und Bluetooth Sendern nicht so ungefährlich wie bisher angenommen.

Die Menge der RFR- Strahlung (drahtlose Hochfrequenzstrahlung der Wireless-Kopfhörer, oder Mikrowellenstrahlung), hängt aber vor allem von der Art des Bluetooth-Senders ab. Unterschieden wird zwischen drei verschiedenen Arten von Bluetooth-Sendern, die jeweils unterschiedliche Sendeleistungen besitzen:

  • Klasse 1: Senden mit einer Leistung von 100 mW/ Verbindungsreichweite: 100m
  • Klasse 2: Senden mit einer Leistung von 2,5 mW/ Verbindungsreichweite: 40m
  • Klasse 3: Senden mit einer Leistung von 1 mW / Verbindungsreichweite: 1m

Von Bluetooth Geräten der Klasse 1, wozu beispielsweise die zweite Generation der Air Pods zählt, geht die höchste Leistung an elektromagnetischer Strahlung aus. Dies bedeutet dementsprechend, dass die Strahlungsbelastung , im Vergleich zu Klasse 3 und 2, deutlich höchsten ist. Die direkte Konfrontation des Gehirns mit der RFR-Strahlung mit niedrigerer Intensität, kann laut Dr. Joel Moskowitz, Direktor des Center for Family and Community Health an der School of Public Health in Berkeley, zu einer Öffnung der Blut-Hirn-Schranke führen, einer Schicht von Zellen, die Krankheitserreger und Giftstoffe im Körper daran hindert, das Gehirn zu erreichen. Dies könnte auf Dauer zu Krankheiten wie Autismus, Demenz und Hirnkrebs führen.

Schauen Sie sich hier das Youtube-Video der Strahlenmessung der  Greensurance®  an.

Weitere Quellen: Bundesamt für StrahlenschutzRebernig Baubiologie und UmweltmesstechnikVitatecEnvironmental Health Trust.

Nominierung für Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2024 erhalten

20. Juli 2023: Die Greensurance Stiftung hat eine Nominierung für den renommierten Deutschen Nachhaltigkeit Preis 2024 (DNP) erhalten. Eine Fachjury hat die GS Stiftung als ein „Vorreiter der Transformation“ für die Branche „Versicherung“ ausgewählt. Vergeben wird dieser diesjährige vom Bundesumweltministerium, dem DIHK und dem WWF. Besonders vorbildliche Unternehmen werden mit dem DNP ausgezeichnet. Alle Nominierten der Branche „Versicherung“ sind unter dem folgenden Link zu finden: https://www.nachhaltigkeitspreis.de/unternehmen/versicherungen. Die Verleihung des 16. DNP wird am 23. & 24. November 2023  MARITIM Hotel Düsseldorf verliehen. Bis dahin müssen wir uns in Geduld üben, ob wir Preisträger sind? Es bleibt spannend!

 

Nachhaltigkeitspräferenzen – IDD wird zur Nachhaltigkeits-Vermittlerrichtlinie

Nachhaltigkeitspräferenzen in der Nachhaltigkeits-Vermittlerrichtlinie [N-IDD]

Am 02. August 2021 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Delegierten Verordnung (EU) 2021/1257 veröffentlicht. Diese tritt 12 Monate nach Veröffentlichung am 02. August 2022 in Kraft. Die DV (EU) 2021/1257 ändert die Richtlinie (EU) 2016/97 vom 20. Januar 2016 – besser bekannt als IDD [Insurance Distribution Directive], dt. Vermittlerrichtlinie, mit den weiteren Delegierten Verordnungen (EU) 2017/2358 und 2017/2359.

Die Änderung der IDD ist eine weitere Verschärfung des ordnungspolitischen Rahmens für Produkthersteller von Versicherungsprodukten und Versicherungsvermittler. Der Notwendigkeit geschuldet, der Welt Finanzmittel und Versicherungsprodukte mit Nachhaltigkeitsfaktoren zur Verfügung zu stellen, die helfen das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abzukoppeln sowie die Netto-Treibhausgasemissionen auf Null zu führen, wird die Assekuranz in die Pflicht genommen Nachhaltigkeitsziele sowie Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden zu berücksichtigen.

Die neue Nachhaltigkeits-Vermittlerrichtlinie [N-IDD] fußt auf den Grundlagen und Definitionsbeschreibungen der Offenlegungs-Verordnung [VO (EU) 2019/2088 – OFF-VO, engl. Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)] sowie der Taxonomie-Verordnung [VO (EU) 2020/852 – TAX-VO].

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen

Für das Produktgenehmigungsverfahren sowie zur Ergänzung der Vorschriften bezüglich der Produktvertriebsvorkehrungen [ DV (EU) 2021/1257  vom 21. April 2021 zur Änderung DV (EU) 2017/2358 ] müssen Hersteller von Versicherungs(anlage)produkten zukünftig »Nachhaltigkeitsziele« berücksichtigen. Der Katalog der Ziele, die im Sinne der Nachhaltigkeit beschrieben sein können, ist groß. Die Grundlage sind die 17 globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 [Sustainable Delvelopment Goals (SDGs)] sowie die Anforderungen aus dem Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums , der die Notwendigkeit von nachhaltigen Investitionen beschreibt.

Nachhaltigkeitspräferenzen: Nachhaltigkeit wird zur Berater-Bringschuld

Versicherungsvermittler und Versicherungsunternehmen die »Finanzprodukte« [OFF-VO Art. 2 Abs. 12] verkaufen, müssen zukünftig Kunden befragen, ob und wenn ja, welche »Nachhaltigkeitspräferenzen« sie haben. Damit verbunden ist die Erweiterung der Geeignetheitserklärung [DV 2017/2359 Art. 14] von Versicherungsanlageprodukten gegenüber Kunden. Es ist zu beschreiben, inwieweit die Anlageziele des Kunden mit seinen Nachhaltigkeitspräferenzen erfüllt werden können. Kann dieser Erfüllung nicht entsprochen werden, darf dem Kunden keine Empfehlung abgegeben werden. Entscheidet sich der Kunde, seine Nachhaltigkeitspräferenzen zu ändern, damit ein Produktverkauf stattfinden kann, muss die Kundenentscheidung einschließlich einer Begründung im Beratungsprotokoll niedergeschrieben, also aufgezeichnet werden.

Die Assekuranz steht damit vor einer großen Herausforderung. Kunden, bzw. potenzielle Kunden können bestimmen, dass das Finanzprodukt folgende Nachhaltigkeitspräferenzen erfüllen muss:

  1.  Ökologisch nachhaltige Investition  [TAX-VO Art. 2 (1)]
  2.  Nachhaltige Investition  [OFF-VO Art. 2 (17)]
  3.  Nachhaltigkeitsfaktoren  [OFF-VO Art. 2 (24)]

Blumenstrauß der Nachhaltigkeit

Sonnenblumen

Um die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden einordnen zu können, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens muss eine Einordnung zu den Nachhaltigkeitsbegriffen erfolgen und zweitens muss das Finanzprodukt den Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden gerecht werden.

Nachhaltigkeitspräferenz zu Umweltzielen [ ökologisch nachhaltige Investition lt. TAX-VO ]

Ein Kunde darf zukünftig Mindestanteile seiner ökologischen, nachhaltigen Investition analog der sechs Umweltziele der Taxonomie-Verordnung [TAX-VO Art. 9]  beschreiben.

Umweltziele der Taxonomieverordnung
Umweltziele der Taxonomie-Verordnung

Die sechs Umweltziele lt. Taxonomie-Verordnung lauten: (a) Klimaschutz, (b) Anpassung an den Klimawandel, (c) die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, (d) der Übergang zur Kreislaufwirtschaft, (e) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, (f) der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Nachhaltigkeitspräferenz zum ESG-Ansatz [nachhaltige Investition lt. OFF-VO]

Auch kann der Kunde zukünftig eine »Nachhaltige Investition« analog der Offenlegung-Verordnung [ OFF-VO Art. 2 (17) ] beschreiben.

Nachhaltige Investition
Nachhaltige Investition

Eine nachhaltige Investition wird durch den klassischen ESG-Ansatz (E = Environment, S = Social, G = Governance) in der Offenlegungs-Verordnung beschrieben. Mit der Nennung von Schlüsselindikatoren wird der ESG-Ansatz untermauert.

Nachhaltigkeitspräferenz zu Nachhaltigkeitsfaktoren [OFF-VO]

Letztendlich kann der Kunde die Präferenz für wichtige nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren einfordern, sowohl auf qualitativer, also auch auf quantitativer Ebene. D.h. der Kunde kann beispielsweise negative Nachhaltigkeitsauswirkungen durch Treibhausgasemissionen (keine Investition in Unternehmen, die nicht 1,5 °C-Konform sind), oder durch Investition in Energieversorger, die ihren Umsatz mit fossilen Rohstoffen erzielen (keine Investition in Unternehmen, die mehr als 10% Umsatz mit fossilen Rohstoffen erzielen) beschreiben, ausschließen oder begrenzen.

Damit hat der Kunde beispielsweise die Möglichkeit den Best-in-Class-Ansatz auszuschließen und kann seine Präferenz zu den wesentlichsten nachteiligen Auswirkungen durch eine Positiv- und Negativ-Liste beschreiben sowie einfordern.

Die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen, so genannte Principial Adverse Impacts (PAIs) sind im Indikatorenset des technischen Regulierungsstandards [ RTS – Level II ] zur Offenlegungs-Verordnung (SFDR) verankert. Unterschieden wird zwischen verpflichtenden und freiwilligen Indikatoren.

Für alle Finanzprodukte, die die Nachhaltigkeit beschreiben [Standard-Produkte nach Artikel 6 OFF-VO; Produkte mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen nach Artikel 8 OFF-VO sowie nachhaltige Investitionen mit Zielbeschreibung nach Artikel 9 OFF-VO) müssen mindestens die verpflichtenden PAIs beschrieben und veröffentlicht sein.

Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitspräferenzen
Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitspräferenzen

Nachhaltigkeitspräferenz und Produktbeschreibung

Es ist eine Unmöglichkeit, jegliche Nachhaltigkeits-Kunden-Präferenz einem Finanzprodukt zuordnen zu können. Dafür ist der Blumenstrauß der Nachhaltigkeit zu den Nachhaltigkeitspräferenzen zu umfangreich. Deshalb wird dringend ein Nachhaltigkeitssiegel für Versicherungs(anlage)produkte benötigt.

EU-EcolabelDie Vermittlerrichtlinie wird sich im Sinne der Nachhaltigkeit nur umsetzen lassen, wenn es transparente, zuverlässige und einfach nachvollziehbare Produktklassifizierungssysteme gibt. Ob ein einfaches Siegel, wie das »EU-Ecolabel« dafür ausreichend sein kann, ist fraglich. Besser ist ein Bandtacho mit farblicher Abstufung von schlecht bis gut, wie z.B. auch das Label der EU-Energieverbrauchskennzeichnung.

Beratungsprotokoll & Nachhaltigkeitspräferenzen

Die Inhalte der Versicherungsberatung müssen Versicherungsvermittler dokumentieren (§ 61 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 62 VVG ). Im Beratungsprotokoll sind zu erfassen:

  • Wünsche und Bedürfnisse des Kunden
  • Beurteilung der Inhalte der angebotenen Versicherung gegenüber dem Kunden
  • Dokumentation der Beratung (im angemessenen Verhältnis zwischen Beratungsaufwand und zu zahlender Prämie)
  • Begründung aller Ratschläge zu Versicherungsprodukten

Der Versicherungsnehmer (Kunde bzw. potenzielle Kunde) kann auf die Beratung oder die Dokumentation durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten (§ 61 Abs. 2 Satz 1 VVG). Der Versicherungsvermittler muss den Versicherungsnehmer jedoch darüber informieren, dass damit nachteilige Auswirkungen verbunden sind.

Der Versicherungsvermittler muss vollständig Transparent agieren und hat dem Kunden in Bezug auf den beratenen bzw. angebotenen Vertrag mitzuteilen, ob sich sein Rat auf eine ausgewogene und persönliche Untersuchung stützt [ IDD, Richtlinie (EU) 2016/97, Artikel 19 Abs. 1 c) i) ]. Jeder angebotene Vertrag muss den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden hinsichtlich der Versicherung entsprechen [IDD, Richtline (EU) 2016/97, Artikel 20 Abs. 1 Satz 2 ]. Die IDD unterscheidet zwischen Nichtlebensversicherungsprodukten und Versicherungsanlageprodukten. Die Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln von Versicherungsanlageprodukten ergänzt die Delegierten Verordnung (EU) 2017/2359. Zu den Versicherungsanlageprodukten ist die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen mit Datum 02. August 2022 verpflichtend [ Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 ].

Eingeschränkte Marktübersicht im Sinne der Nachhaltigkeit

Der Versicherungsvermittler hat dem Kunden eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenenVersicherungsverträgen mitzuteilen, sodass eine persönliche Empfehlung dahin abgegeben werden kann, welcher Versicherungsvertrag den Bedürfnissen des Kunden bestens entspricht [ IDD, Richtlinie (EU) 2016/97, Artikel 20 (3) ]. Der Versicherungsmakler kann auf eine eingeschränkte Versicherer- oder Vertragsauswahl hinweisen [ VVG, § 60 Abs. 1 Satz 2 ]. Der Versicherungsmakler mit eingeschränkter Marktübersicht [beispielsweise – eingeschränkte Marktübersicht im Sinne der Nachhaltigkeit] sowie der Versicherungsvermittler, haben dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage sie ihre Leistung erbringen [ VVG, § 60 Abs. 2 Satz 1 ].

Beratungsprotokoll Nichtlebensversicherungsprodukte versus Versicherungsanlageprodukte

Der Versicherungsvermittler erhält die wesentlichen Informationen für Nichtlebensversicherungsprodukte, die er an den Kunden weitergibt, aus dem standardisierten Informationsblatt zu Versicherungsprodukten [ DV (EU) 2017/1469 ; auch VVG § 4 ].
Für die Beurteilung der Eignung und Angemessenheit von Versicherungsanlageprodukte reicht ein Standardberatungsprotokoll nicht aus. Das Anlageprodukt hat nicht nur den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden zu entsprechen, sondern auch den Anlagezielen. Die Risikobereitschaft des Kunden ist ebenso zu ermitteln und zu protokollieren, wie die finanziellen Verhältnisse und die Fähigkeit, Verluste zu tragen [ DV (EU) 2017/2359, Artikel 9 Abs. 2 ]. Neu ist, dass die Anlageziele auch etwaigen Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden entsprechen müssen [DV (EU) 2021/1257].

Beratungsprotokoll mit Geeignetheitserklärung & Nachhaltigkeitspräferenzen nach IDD

Somit hat der Versicherungsvermittler neben dem Beratungsprotokoll, die Geeignetheitsprüfung über eine Geeignetheitserklärung zu protokollieren [ DV (EU) 2017/2359, Artikel 14 ]. In der Regel sind das Versicherungsanlageprodukte der Schicht III, also fondsgebundene Leben-, respektive Rentenversicherungsverträge für Privatkunden. In der Geeignetheitserklärung müssen enthalten sein:

  • ein Überblick über die erteilten Ratschläge
  • Angaben, inwieweit die Empfehlung zum betreffenden Kunden passt
  • Anlageziele & Risikobereitschaft
  • finanzielle Verhältnisse des Kunden, auch hinsichtlich seiner Fähigkeit, Verluste zu tragen
  • und Kenntnisse sowie Erfahrungen des Kunden bezüglich Versicherungsanlageprodukten

Die Geeignetheitserklärung darf durch den Kunden für den Versicherungsvermittler oder das Versicherungsunternehmen nicht abbedungen werden. Der Versicherungsvermittler ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geeignetheitsprüfung durchzuführen. Ausnahmen gibt es keine.

Neu ist, dass der Versicherungsvermittler auch eine Antwort dahingehend schuldet, inwieweit die Anlageziele des Kunden erreicht werden, indem seine Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt werden [ DV (EU) 2021/1257 Artikel 2 Abs. 4 zur Änderung DV (EU) 2017/2359 ].

Keine Produktempfehlung ohne Geeignetheit zur Nachhaltigkeit

Spricht der Kunde Nachhaltigkeitspräferenzen aus, braucht der Versicherungsvermittler das geeignete Versicherungsanlageprodukt im Sinne der Nachhaltigkeit. Hat der Berater oder das Versicherungsunternehmen kein geeignetes Produkt im Portfolio, welches den Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden entspricht, ist der Produktverkauf einzustellen.

Lt. Novellierung der IDD wie folgt:
»Ein Versicherungsvermittler oder Versicherungsunternehmen empfiehlt Versicherungsanlageprodukte nicht als den Nachhaltigkeitspräferenzen eines Kunden oder potenziellen Kunden entsprechend, wenn diese Versicherungsanlageprodukte diesen Präferenzen nicht entsprechen. Der Versicherungsvermittler oder das Versicherungsunternehmen erklären ihren Kunden oder potenziellen Kunden, aus welchen Gründen sie dies nicht tun, und zeichnen die Begründung auf.«

Der Versicherungsvermittler oder das Versicherungsunternehmen hat die Möglichkeit mit dem Kunden die Nachhaltigkeitspräferenz anzupassen. Die Anpassung muss ebenfalls aufgezeichnet werden.

Lt. IDD-Novellierung wie folgt:
»Entspricht kein Versicherungsanlageprodukt den Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden oder potenziellen Kunden und entscheidet sich der Kunde, seine Nachhaltigkeitspräferenzen anzupassen, so wird diese Kundenentscheidung einschließlich ihrer Begründung vom Versicherungsvermittler oder vom Versicherungsunternehmen aufgezeichnet

Die Greensurance Stiftung hat es sich zur Aufgabe gemacht, einen Leitfaden zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen (IDD) im Rahmen der Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten für die Erstellung einer Geeignetheitserklärung im Sinne der Nachhaltigkeit zu erstellen. Gerne gemeinsam mit weiteren NGOs, Verbänden, der Wissenschaft sowie der Assekuranz.

 

Marcus Reichenberg

Autor: Marcus Reichenberg | Founder Greensurance Stiftung Für Mensch und Umwelt

Herzlich lade ich Sie ein, mitzumachen bei der »Großen Transformation« der »Nachaltigen Entwicklung«. Sehen Sie die neue Nachhaltigkeits-Vermittlerrichtlinie (N-IDD) als Chance, nicht als Hürde. Die Welt braucht nachhaltige Investitionen und nachhaltige Versicherungsprodukte – ebenso wie eine enkeltaugliche Assekuranz. Machen Sie mit und werden ESGberater – Fachberater für nachhaltiges Versicherungswesen© bzw. ESGberaterin – Fachberaterin für nachhaltiges Versicherungswesen©. Gerne begrüßt Sie die Greensurance Stiftung zur Weiterbildungsinitative. Mehr Informationen unter: https://www.klimastrategen.de/

Dieser BLOG-Beitrag auch als PDF zum Download mit Quellenangaben: IDD Nachhaltigkeitspräferenzen

Wechsel in der Geschäftsführung

Die Greensurance Stiftung Für Mensch und Umwelt stellt ihre Geschäftsführung neu auf. Nach über 6 Jahren verlässt Frau Anna Schirpke die Geschäftsführung auf eigenen Wunsch, um sich ihrer wachsenden Familie widmen zu können. Sie bleibt der Stiftung als wissenschaftliche Mitarbeiterin erhalten.

Neu in die Geschäftsführung berufen wurde Frau Heidi Geisler. Die Expertin für die nachhaltige Transformation der Finanzindustrie hatte nach ihrem Wirtschafts- und Geographiestudium und mehreren Stationen bei verschiedenen Banken bereits 2010 die als UN-Dekadeprojekt ausgezeichnete Finanzbildungsinitiative Geld mit Sinn e.V. gegründet. „Nach einigen Jahren bei meiner Familie freue ich mich nun, wieder in die Verantwortung zu gehen, um die Transformation und Bewusstseinsbildung für die nachhaltige Umgestaltung unseres Wirtschaftssystems weiter voranbringen zu können“, sagt sie.

»Ich möchte mich herzlich bei Anna Schirpke für ihre herausragenden Leistungen beim Aufbau unserer Stiftungsaktivitäten bedanken und wünsche ihr viel Freude bei ihren nächsten Schritten. Gleichzeitig freue ich mich, mit Heidi Geisler eine ausgewiesene Expertin für nachhaltige Finanzbildung für unsere Stiftung gewinnen zu können, um gemeinsam die kommenden, spannenden Aufgaben gestalten zu können.!«, so Marcus Reichenberg, Gründer und Geschäftsführer der Greensurance Stiftung für Mensch und Umwelt.

Klimastreik: Wir sind am 20. September mit dabei!

Wir streiken am 20. September mit FridaysForFuture!

Das Büro der Greensurance Stiftung ist am 20. September 2019 nicht besetzt. Wir nehmen an der Demonstration von FridaysForFuture für den Klimaschutz – weltweit und in Deutschland – teil. Denn am 20. September entscheidet die Bundesregierung über die nächsten Schritte in der Klimapolitik. Daher sind wir an diesem Tag nicht zu erreichen.

Mehr Informationen zum Klimastreik finden Sie hier: https://www.klima-streik.org/.

»Klimawandel & Versicherung« Fachvortrag von Anna Schirpke

Vortrag von Anna Schirpke »Klimawandel & Versicherungen« beim Fachforum »Der Klimawandel verlangt Anpassung«

Der Vortrag zum Thema »Klimawandel & Versicherungen« beim Fachforum »Der Klimawandel verlangt Anpassung« im Bauzentrum München am 03.12.2018 wurde von der Geschäftsführerin der Greensurance Stiftung, Anna Schirpke, gehalten. Themen waren: Auswirkungen von Klimawandel bei Versicherungen, die ESGberater-Weiterbildung zur Vermittlung und Multiplikation von Fachwissen, die Relevanz von Elementar-Versicherungen als Maßnahme der Klimaanpassung, der Hochwasser-Pass als Mittel zur Stärkung der Eigenvorsorge sowie die greensFAIR® ESG-Zusatzbedingungen der Waldenburger Versicherung (u.a. Mehrleistungen für nachhaltigen Schadenersatz) als konkrete Maßnahme zur Klimaanpassung und Steigerung der Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche.

Das Fachforum mit dem Titel „Der Klimawandel benötigt Anpassung“ hatte die Schwerpunkte: „Sommerlicher Hitzeschutz, Schutz vor Starkregen“ sowie „Bauschäden und Versicherung“. Von 14.00 Uhr bis 18.15 Uhr wurde am 03.12.2018 im Bauzentrum der Klimawandel in den Fokus von Gebäuden gerückt. Veränderte Ansprüche durch zunehmenden Starkregen und verstärkte Hitzeperioden, sowie veränderte Nutzungsbedingungen wurden thematisiert. Bauliche Maßnahmen können die Auswirkungen des Klimawandels abmildern. Versicherungsschutz kann die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung wie auch von Firmenkunden erhöhen. Der Deutsche Wetterdienst, das Bayerische Landesamt für Umwelt, das Referat für Gesundheit und Umwelt, die Universität Stuttgart sowie Bauingenieure und die Greensurance Stiftung haben das Fachforum mit ihren Beiträgen bereichert.

Wir wurden in Augsburg zum »Projekt Nachhaltigkeit 2018« ausgezeichnet

Die Greensurance Stiftung wurde als »Projekt Nachhaltigkeit 2018« in Augsburg ausgezeichnet

Die renommierte Auszeichnung »Projekt Nachhaltigkeit 2018« haben wir in Augsburg im November feierlich im Rathaus überreicht bekommen. Ausgezeichnet wurden wir von RENN.süd – der regionalen Netzstelle im Süden Deutschlands. Ausgezeichnet wurden 10 der 40 Gewinner-Projekte aus Bayern und Baden-Württemberg. Der Preis wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) initiiert und würdigt damit Projekte, welche eine herausragende Idee zur Förderung der Nachhaltigkeit in der Gesellschaft transformieren.

Mehr zur Auszeichnung haben wir für Euch hier zusammengefasst.

Weitere ausgezeichnete Projekte sind: Climate Fair (Heidelberg), Karlsruher Spendenradeln (Karlsruhe), Lokale Agenda 21 – für ein zukunftsfähiges AugsburgNaturVision Filmfestival (Ludwigsburg), Vom lokalen Aktionsmosaik zur nachhaltigen Netzwerklandschaft (Landkreis Amberg-Sulzbach), Neubürger/innen ökologisch mobil (Tübingen), Radio Reese (Augsburg), Umweltschule in Europa (Hilpoltstein) und Zukunft findet Stadt (Bodensee),

Impressionen von der Auszeichnung Projekt Nachhaltigkeit in Augsburg

Copyright RENN.süd / Fotograf Christian A. Werner

Nachhaltige Versicherung Projekt Nachhaltigkeit Versicherung Grün

Porjekt Nachhaltigkeit Auszeichnung Print Copyright RENN.süd Fotograf Christian A. Werner

Studiengänge der Nachhaltigkeit – Der grüne Weg in den Job

Die Umwelt schützen, den Planeten Erde als Lebensraum so erhalten wie man ihn kennt — immer mehr junge Menschen haben den Wunsch mit ihrem späteren Beruf etwas zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen. Die Hochschulen reagieren darauf und die Angebote an Studiengängen rund um die Themen Umwelt und Nachhaltigkeit nehmen von Jahr zu Jahr zu. Von Klimaschutz über Landschaftsökologie bis hin zu Nachhaltigkeitsmanagement — an deutschen Hochschulen wird inzwischen ein breites Spektrum an sogenannten »grünen Studiengängen« angeboten. Warum nicht an einem umweltbewussten Campus etwas Nachhaltiges studieren?

Wo sind diese Studiengänge zu finden?

Es gibt unterschiedliche Datenbänke und Suchportale die dabei helfen können, das Feld der nachhaltigen Studiengänge in Deutschland zu überschauen. JOBVERDE.de, das eigentlich als Job-Portal vermarktet wird, empfiehlt sich dabei sehr. Hier erhält man unter der Rubrik »Nachhaltige Studiengänge« eine gute Übersicht über bestimmte Hochschulen und Studiengänge im grünen Bereich. Eine sehr gut recherchierte Auswahl hat auch die Informations- und Aktionsplattform www.reset.org zu bieten. Hier finden sich nicht nur nachhaltige Studiengänge, es gibt darüber hinaus auch Tipps und Informationen zu nachhaltigen Weiterbildungen und Jobs. Auch die Universität Berlin bietet mit dem Leitfaden »Studium und Forschung zur Nachhaltigkeit« eine Zusammenstellung von über 300 Studiengängen in Deutschland bezüglich Nachhaltigkeit. Es lohnt sich aber auch, einfach mal auf eigene Faust das Internet nach Begriffen wie »Grün studieren« oder »Nachhaltigkeit studieren« zu durchforsten. Man wird überrascht sein, welch eine Vielfalt an Studiengängen der Nachhaltigkeit in Deutschland angeboten werden.

Der Umwelt-Campus Birkenfeld

Der Umwelt-Campus Birkenfeld, ein Standort der Hochschule Trier, zeichnet sich besonders durch sein Konzept als »Zero Emission University« mit ökologischen Baukonzepten, CO2-neutraler Energie- und Wärmeversorgung und modernster Gebäude- und Anlagentechnik aus. Die grundlegende Energieversorgung stammt zu 100% aus Erneuerbaren Energien. 2012 wählte das Internetportal Utopia.de sie zur grünsten Hochschule Deutschlands, 2016 stand sie sogar weltweit auf Platz 21 nach einem Ranking der Greenmetric Initiative der Universitas Indonesia. Die Hochschule hat zwei Fachbereiche Umweltplanung/-technik und Umweltwirtschaft/-recht. Sehr großen Wert wird auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachdisziplinen und eine Vernetzung ökologischer, wirtschaftlicher, technischer und sozialer Belange gelegt.

Der Umwelt-Campus Birkenfeld handelt nicht nur nachhaltig sondert bietet auch nachhaltige Studiengänge an. Zum Beispiel den berufsbegleitenden, interdisziplinären Master-Studiengang Sustainable Change – Vom Wissen zum Handeln (M.A.). Vermittelt werden Grundlagen der Nachhaltigkeit aus verschiedenen Perspektiven. Spannend ist hier, dass neben Ökologie, Ökonomie und Soziologie auch Technik eine Rolle spielt. Die Absolventen und Absolventinnen sollen darauf vorzubereitet werden, Veränderungsprozesse in Unternehmen und Gesellschaft zu initiieren; sozusagen das erlangte Wissen direkt in die Tat umzusetzen.

Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE)

Eine weitere Hochschule, die sich ganz und gar der Nachhaltigkeit verschrieben hat, ist die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Hier sind Betrieb, Lehre und Forschung stark nachhaltig geprägt. Auch sie wurde 2009 schon vom Internetportal Utopia zur grünsten Hochschule Deutschlands gewählt. Zudem trägt sie eine Auszeichnung des europäischen EMAS-Award für ihr vorbildliches Umweltmanagement. Daneben ist die Hochschule klimaneutral, bezieht 100% Ökostrom und verfolgt Maßnahmen eines strategischen Klimaschutzkonzeptes (z.B.: Campusgärtnern, Schulungen zu klimafreundlichem Verhalten an der HNEE). Die eigenen Kompensationsprojekte zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen finden als Regenwaldschutzprojekt in Kenia mittels der Förderung lokaler, energiesparender Technologien sowie durch ein Moorprojekt statt.

Nachhaltig studiert werden kann hier so einiges. Interessant ist der englischsprachige Master-Studiengang Global Change Management (M.Sc.). Hier werden Anpassungs- und Minderungs-Strategien hinsichtlich aktueller Herausforderungen wie dem Klimawandel oder dem Verlust der Artenvielfalt behandelt. Vermittelt werden adaptive, proaktive und vorsorgende Lösungen für das Management natürlicher Ressourcen. Zu unterstreichen ist der sektorübergreifende Ansatz. Hier sollen Spezialisten ausgebildet werden, die zielorientierte und wissenschaftsbasierte Lösungen für das Ressourcenmanagement unter den Bedingungen des globalen Wandels konzipieren können. Berufsfelder eröffnen sich im Landnutzungs- und Forstbereich, in Entwicklungspolitischen Projekten aber auch in der Versicherungsbranche im ökonomischen und sozio-polzischen Risikomanagements.

Die Hochschule bietet auch den Bachelor-Studiengang Ökolandbau und Vermarktung (B.Sc.) an, der sehr spannend ist, da er auch Marketingaspekte mit ins Spiel bringt. Zudem ist der Studiengang auch dual studierbar. Die Inhalte beruhen auf der Wertschöpfungskette der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft. Themen sind die Grundlagen des ökologischen Pflanzenbaus und der Tierhaltung, Produktqualität sowie die Vermarktung und eine nachhaltige Unternehmensführung. Insgesamt zeichnet sich der Studiengang durch einen starken Praxisbezug aus, da eigene Projekte und Feldübungen in landwirtschaftlichen Partnerbetrieben in der Region durchgeführt werden. Mögliche Berufsfelder sind Landwirtschaftliche Betriebe, Lebensmittelverarbeitung, Kontrolle und Zertifizierung sowie Qualitätsmanagement, Versuchswesen, Beratungsorganisationen, Behörden und Landwirtschaftsämter.

Die Leuphana Universität Lüneburg

Auch der Leuphana Universität hat Nachhaltigkeit zum Bestandteil ihrer Philosophie gemacht. Auf den meisten Gebäuden befinden sich Solar-Anlagen, es gibt eine Bio-Mensa, der Campus ist verkehrsberuhigt und für die Fahrrad-Nutzung optimiert. Außerdem laden viele Grünflächen zum Entspannen und Verweilen im Grünen ein.

Die humanistische, handlungsorientierte und nachhaltige Leuphana Universität hat unter andern den Master-Studiengang Sustainability Management (MBA)  in ihrem Studienangebot. Dieser Studiengang ist so besonders, weil er weltweit der erste universitäre MBA für Nachhaltigkeitsmanagement und Corporate Social Responsibility (CSR) war. Die Kombination aus Managementwissen, Persönlichkeitsentwicklung, Soft Skills und verantwortungsvoller Unternehmensführung macht ihn seit 2003 zu einem der führenden »Green MBA« weltweit. Der Studiengang kann in zwei Semestern Vollzeit oder in vier Semestern berufsbegleitend studiert werden. Berufsmöglichkeiten ergeben sich eigentlich in allen Bereichen eines Unternehmens und bei Unternehmensberatungen. An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass der Studiengang leider nicht gerade kostengünstig ist.

Die Technische Hochschule Bingen

Die TH Bingen schreibt auf ihrer Website, dass sie sich in Lehre und Forschung der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, der Schonung der natürlichen Umweltressourcen und der Nachhaltigkeit technischer Entwicklungen verpflichtet hat. Was an Klimaschonenden/-schützenden Maßnahmen jedoch konkret umgesetzt werden bleibt unklar. Was jedoch angeboten wird sind technisch-naturwissenschaftliche Studiengänge mit einem starken Praxisbezug.

Neben anderen wird auch der Bachelor-Studiengang Klimaschutz und -anpassung (B.Sc.angeboten. In Deutschland ist dies der erste Bachelorstudiengang auf diesem Gebiet. Das Studium basiert auf den Grundlagen der Naturwissenschaften und beschäftigt sich mit Klimatologie, Ökologie und Umweltschutz. Neben grundlegenden Inhalten wie Ursachen und Folgen des Klimawandels und Strategien zu Schutz und Anpassung, können Schwerpunkte wie Klimawandel und Modelle, Abfallentsorgung oder Klimaschutz in der Landwirtschaft gewählt werden. Öffentlicher Dienst, Regierungs- und Kommunalorganisationen, Raumforschung und Landesplanung, Internationale und nationale politische Organisationen, Gesellschaften und Verbände, Ressourcenmanagement, Erneuerbare Energien und Consulting stellen mögliche Berufsfelder dar.

Die Hochschule Pforzheim

An der Hochschule Pforzheim kann man bisher noch keine Ansätze zu einem nachhaltigen Hochschulbetrieb finden, allerdings werden auch hier interessante nachhaltige Studiengänge angeboten. Hier gibt es zum Beispiel den berufsbegleitenden Master-Studiengang: Life Cycle & Sustainability (M.Sc.) studieren. Das Interessante an diesem Studiengang sind die Schwerpunkte praktische Anwendung der Methoden im Bereich Life Cycle Assessment sowie Material- und Energieflussanalysen. Zudem spielen Schnittstellen dieser Methoden zu Produktions- und Verfahrenstechnik, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement, Energiesystemen und Lean Production eine Rolle. In folgenden Berufsfeldern kann man danach u.a. tätig werden: Forschung und Entwicklung, Produktionsplanung, Kommunikation, Marketing sowie Beratungs- und Industrieunternehmen, aber auch in Forschung und Politik.

Die Alanus Hochschule für Kunst und Gesellschaft

Ebenso wie bei der Hochschule Pforzheim zeichnet sich die Alanus Hochschule bisher noch nicht für einen nachhaltigen Hochschulbetrieb aus. Die Hochschule vertritt mit ihrem Masterstudiengang BWL – Wirtschaft nachhaltig gestalten (M.A.) einen etwas anderen Ansatz bezüglich Nachhaltigkeit und Wirtschaft als die bisher beschriebenen Studiengänge. Hier kann auf die etwas andere Art und Weise BWL studiert werden. Der Studiengang bietet ein integrales Konzept: BWL wird mit künstlerischen Methoden und Philosophie sowie Ethik verknüpft. Außerdem ist für die nötige Portion an Praxisbeispielen eine integrierte Praxisphase bei sozial- und ökologisch orientierten Unternehmen im Studienverlauf vorgesehen, die gleichzeitig das Studium finanzieren. Schwerpunkte liegen auf der Vermittlung fachlicher Kompetenzen, Wahrnehmung sozialer Kompetenzen, gesellschaftlicher Verantwortung sowie auf der Kreativität. In Bezug auf Nachhaltigkeit gibt es verschiedene Wahlmöglichkeiten u.a. nachhaltiges Wirtschaften oder Socially Responsible Finance.

Die Autorin

Marie Scheurich, Update der Links 2019

Quellen

»Was Versicherungen für die Verbreitung von Klimawissen tun können« von Marcus Reichenberg

Der Vortrag von Marcus Reichenberg »ESGberatung durch Klimaweiterbildung. Klimaanpassung durch intrinsische Motivation« wurde im Rahmen des DIFU Seminars »Klimaangepasst bauen und sanieren«  am 21.02.2017 in Berlin gehalten.

Den Vortrag finden Sie untenstehend und als Download.  Adobe PDF file icon 32x32

Klimaanpassung – ein Statement der Greensurance Stiftung

Ich soll Ihnen heute erläutern, was der Anlass unserer Aktivitäten zur Klimaanpassung war. Und es ist einfach  zu  beantworten: „Wir  haben  uns  niemals  um  den  singulären  Begriff der  »Klimaanpassung« bemüht“.  Wir  sehen  unsere  Arbeit  im  großen  Kontext  des  anthropogenen  Treibhauseffektes,  der unsere Lebensgrundlage verändert und unsere Lebensweise, ausbeuterisch aus dem unermesslichen Reichtum der Natur zu schöpfen, immer mehr in Frage stellt.

Denn zur Klimaanpassung (Adaptation), das zeigt unsere Erfahrung, sind Menschen nur dann bereit, wenn  Sie  aus  einem  leidvollen  Erfahrungsschatz  das  notwendige  Bewusstsein  entwickeln,  durch regulatorische  Maßnahmen  gezwungen  oder  durch  Dritte  soweit  sensibilisiert  werden,  dass  sie Prävention vor Risiko stellen und Verantwortung für die Zukunft übernehmen wollen.

Das Hochwasser

Polling  in  Oberbayern,  der  05.06.2016:  eine  Vb-Wetterlage  (DWD  2017)  lässt  weitere  50  Liter  pro Quadratmeter in sechs Stunden auf wassergesättigte Böden abregnen (Kachelmannwetter.de 2017). Die Folge ist ein Hochwasser, welches die Alten als nie dar gewesen beklagen und den Betroffenen die wirtschaftliche  Existenz  unvorhergesehen  raubte.  Kellerräume  wurden  binnen  Minuten  zu lebensgefährlichen Fallen und nur durch Glück waren keine Menschenleben zu beklagen. Denn durch das Hochwasser bedingte Gefahren lauerten überall. Überschwemmte ausgehobene Gullis drohten zu verschlingen, Stromschlag in den überfluteten Häusern bedrohte Bewohner und Helfer.

Der Öltank

Die  Katastrophe  wurde  umso  schlimmer,  als  gegen Aufschwimmen  nicht  gesicherte  Heizöltanks  umkippten und  das  Hochwasser  in  eine  widerlich  stinkende  fossile Brühe  verwandelte.  Der  weitere  Umwelt-  und Sachschaden  durch  das  Heizöl  war  immens.  Freiwillige Helfer,  die  Feuerwehr,  der  technische  Hilfsdienst,  die Betroffenen  standen  fassungslos  nach  dem  Abpumpen der  zu  entsorgenden  Giftbrühe  in  stinkenden  Häusern, die  damit  unbewohnbar  waren.  Was  sollte  getan werden?

Die Betroffenen

Nun  gab  es  in  Polling  zwei  Arten  von  Betroffenen.  Die gegen  Elementarschäden  Versicherten  und  eben diejenigen,  die  darauf  vertrauten,  dass  es  in  Polling niemals zu einem Hochwasserschaden kommen würde und  keinen  Versicherungsschutz  hatten.  Während  den Versicherten  schnelle  Hilfe  zu  Teil  wurde,  hofften  die nicht  Versicherten  auf  staatliche  Hilfe.  Diese  wurde durch das Bayerische Zuschussprogramm auch gewährt (Bayerische Staatskanzlei 14.06.2016). Allerdings gehört zu  einem  der  sieben  größten  Irrtümer  über  den Versicherungsschutz  gegen  Naturgefahren,  dass  ein Rechtsanspruch  auf  staatliche  Hilfe  bestehen  würde (GDV 31.05.2016).

Stakeholder der Katastrophe

Bei der Beseitigung der Hochwasserschäden trafen im Hochwasserschadensgebiet folgende Personen zusammen,  die  im  Sinne  einer  klimaangepassten  Schadensbeseitigung  hätten  agieren  müssen:  1)  Betroffene,  2)  Generalsanierer  (Bautrockner),  3)  Behörden,    4)  Versicherer,    5)  Sachverständige,   6) Heizungsbauer. Das Erschreckende dabei war, dass keiner der betroffenen Stakeholder über seinen eigenen  Tellerrand  hinaus  dachte;  was  darauf  angesprochen,  sich  im  mangelnden  Bewusstsein äußerte.

Der Heizungsbauer etwa wurde nicht müde, trotz des Gestankes im und außerhalb des Gebäudes, die Vorteile  der  Heizöl-Brennwerttechnik  anzupreisen.  Das  der  Einbau  seiner  favorisierten,  fossilen Heizöltechnik  mit  einer  Nutzungsdauer  von  über  20  Jahren  eine  energie-  und  klimarelevante Fehlinvestition ist und jeglicher »Energieeffizienzstrategie Gebäude« (BMUB, Klimaschutzplan 2050) widerspricht, kam ihm nicht in den Sinn.

Der Versicherer, vertreten durch seine Sachverständige, wusste um seine Pflicht der Regulierung zum Neuwert in gleicher Art und Güte, einschließlich von Mehrkosten für den aktuellen Stand der Technik (GDV, 01.01.2013). Den  Hochwassergeschädigten wurde jedoch keine Leistung für die energetische Sanierungsberatung  eines  Energieberaters  zugesprochen,  obwohl  sich  die  Sanierungskosten  durch BAFA-Zuschüsse  hätten  drastisch  senken  lassen  können  (Engergie-Fachberater.de,  21.08.2013). Mehrkosten für Risikopräventionsmaßnahmen zum Hochwasserschutz, wie wasserdichte Kellerfenster und  -türen  sollten  ebenfalls  nicht  Gegenstand  der  Leistungsentschädigung  sein.  Die Heizungserneuerung  durfte  nur  in  gleicher  Art  und  Güte  erfolgen,  Mehrkosten  für  den  Einsatz  von Erneuerbaren  Energien  wurden  mit  Bedingungshinweis  abgelehnt.  Der  Versicherer  mit  seinen Sachverständigen und dem Heizungsbauer postulierten somit im gleichen Tenor.

Da  die  Behörden  (Landratsamt  und  Wasserwirtschaftsamt)  großzügig  über  den  Ölunfall hinwegschauten,  keinerlei  Bodenproben  nahmen  und  keine  Anweisungen  hinsichtlich  einer zukunftsorientierten  Sanierung  gaben,  handelten  die  Betroffenen  in  ihrer  Notlage  analog  den gegebenen Empfehlungen und Anweisungen.

Der ESGberater – Fachberater für nachhaltiges Versicherungswesen – Klimastrategen

Um den oben beschriebenen rückwärtsgewandten Akt des Handelns zu durchbrechen, braucht es ein aufgeklärtes Bürgertum, eine verfügende Politik und eine auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Wirtschaft.  Natürlich  ist  es  eine  Utopie  daran  zu  glauben,  dass  das  Bürgertum,  die  Politik  und  die Wirtschaft  als  zukunftsorientierte  Entscheidungsträger  miteinander  auftreten.  Der  kleinstmögliche Anspruch deshalb ist, dass zu mindestens ein Entscheidungsträger zukunftsorientiert interveniert. Die  Greensurance  Stiftung,  per  Satzungszweck  dazu  aufgerufen,  das  Klima  global  zu  schützen,  die nachhaltige Entwicklung zu fördern, einen Green Life Lifestyle und ein Green Management zu fördern und eine zukunftsfähige Versicherungs- und Finanzbranche zu prägen (Greensurance Stiftung 2017), hat sich deshalb der Graswurzelbewegung im ersten Schritt verschrieben. Da politische Bürokratie und große Versicherungskonzerne ein Bewegungsverhalten aufweisen wie große marine Supertanker, soll die »Große Transformation« (Schellnhuber et al., 2011) von unten heraus angestoßen werden.

Unser Anstoß ist die »Bildung für nachhaltige Entwicklung« um der »Green Economy« (BMBF et al., 2017)  in  der  Versicherungsbranche  einen  Weg  zu  bereiten.  Die  Stiftung  entwickelt  das Weiterbildungsangebot  zum  »ESGberater,  Fachberater  für  nachhaltiges  Versicherungswesen© — Klimastrategen«  (s.  auch:  www.klimastrategen.de;  BMUB  gefördert,  FKZ  03DAS063).  Eine  blended learning  Offerte  für  Versicherungsberater  und  Entscheidungsträger  der  Versicherungsbranche.  Mit neuester  Internettechnik  werden  angehende  ESGberater  im  virtuellen  Klassenzimmer  durch Webseminare  geschult.  Für  die  Präsenzphasen  steht  ein  Methodenkoffer,  der  Nachhaltigkeit  erlebbar macht,  zur  Verfügung.  Denn  Bewusstsein  für  Nachhaltigkeit  kann  sich  nicht  ausschließlich  durch einstudieren  entwickeln  –  sondern  erwächst  aus  erlebbaren  Naturerfahrungen.  ESGberater  sollen intrinsisch motiviert sein, sollen Klima-Risikoprävention in ihre Beratung, in ihre Produktempfehlungen und  in  ihr  Schadensmanagement  einfließen  lassen.  Auch  im  Sinne  ihrer  eigenen  nachhaltigen Entwicklung  sollen  sie  sich  durch  ihre  ESG-Bildung  vom  konventionellen  Markt  abheben  und  durch authentisch  nachhaltiges  Handeln  Erfolg  haben.  Ganz  nach  dem  Greensurance®-Motto:  »Klimaschutz von heute ist Schadenprävention für morgen«.

Zurück  nach  Polling:  Ein  ESGberater  hätte  im  Sinne  des  Klimaschutzes  und  der  Klimaanpassung interveniert und mit den Stakeholdern verhandelt. Durch das ESG-Wissen, das ESG-Bewusstsein und durch die intrinsische Motivation des ESGberaters wird im Sinne der Risikoprävention gehandelt, für den Schutz von Mensch und Umwelt und letztendlich aufgrund ökonomischer Berechnung und Logik.

Verfasst von Marcus Reichenberg, Geschäftsführer der Greensurance Stiftung