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Fachtagung Netzwerk Rechte der Natur

 

Fachtagung Netzwerk Rechte der Natur
Berlin, den 11.11.2024

Wie wunderbar, dass das »Netzwerk Rechte der Natur« sich so aktiviert, dass Menschen jeden Alters intrinsisch motiviert zusammenfinden, um für die Rechte der Natur zu kämpfen und sich somit für »zukünftige Generationen« einsetzen. Denn zur Anthropozentrik gehört nicht nur der heute lebende Mensch – sondern auch alle Kinder von Morgen – denen es eine lebenswerte Umwelt zu bewahren gilt.

Ziel des Zusammenschlusses vieler Organisationen, natürlicher und juristischer Personen ist, der Natur Rechte zuzusprechen, so dass die Natur vom Rechts-Objekt zum Rechts-Subjekt wird. Als Rechtssubjekt kann die Natur sich rechtlich durch Dritte vertreten lassen, so wie beispielsweise Eltern die Rechte ihrer Kinder vertreten.

Der Natur eine Rechtspersönlichkeit zuzusprechen bedeutet nicht, dass Justitia der Natur immer Vorrang geben muss. Ganz im Gegenteil – die Natur muss wie jede Rechtsperson für ihr Recht kämpfen, also gute Argumente und das Recht auf seiner Seite haben. Bis heute kann die Natur sich nicht durch Dritte vertreten lassen, außer dass interessierte Kreise bei Planfeststellungsverfahren ihre Bedenken äußern können. Ein direktes Klagerecht hat die Natur in Deutschland und Europa nicht – bis auf eine einzige Ausnahme. Hierzu siehe unseren Blogbeitrag zum »Präzedenzfall Mar Menor beeinflusst deutsche Rechtsprechung« (Gesetz 19/2022 vom 30. September 2022 zur Anerkennung der Rechtspersönlichkeit der Lagune Mar Menor und ihres Beckens).

Prof. Betram Lomfeld von der Freien Universität stellte es in der Netzwerkdiskussion pragmatisch dar. Angst davor zu haben, die Natur würde als Rechtssubjekt immer Recht erhalten, wäre für Menschen ziemlich kontraproduktiv, weil es der Natur wahrscheinlich am besten gehen würde, wenn der Mensch sie, also die Natur, gar nicht beeinflussen würde. Hätte die Natur das Recht, Rechte für sich einklagen zu können, würde es eine zukunftsorientierte Rechtsprechung geben, die auf Abwägung der verschiedenen rechtlichen Interessen beruhen würde. Die große Innovation dabei ist, dass die Natur nicht grundsätzlich alles akzeptieren muss, was der oftmals kurzfristig denkende Mensch, der von reiner Ökonomie getrieben ist, an Schaden anrichtet.

Dr. Anna von Rebay und Dr. Nina Kerstensteiner von Ocean Vision Legal stellen das Gutachten: »Rechte des Schweinswales – von Gutachten zur Praxis« vor. Der Schweinswal wurde auserwählt, da es nur noch 500 Exemplare seiner Art in der Ostsee gibt. Rechtstechnisch könntem dem Schweinswal jederzeit Rechte zugesprochen werden, so Dr. Nina Kerstensteiner, wie z.B. ein Recht auf Leben und/oder ein Recht auf Bewegungsfreiheit. Das Gutachten definiert zwei Wege, um zur Zielerreichung zu kommen. Erstens könnte versucht werden Rechte der Natur allgemein zur Anerkennung zu bringen oder es kann versucht werden eine Rechtsverordnung für z.B. ein einzelnes Tier zu erwirken. Um eine Rechtsverordnung zu erlangen, braucht es jedoch eine Ermächtigungsgrundlage.

Prof. Betram Lomfeld beschreibt, dass es aufbauend auf dem Zivilrecht viele Rechtsentscheidungen geben könnte, auf Verfassungsebene es aber nur einen großen Wurf geben darf. Deshalb bedarf es der Vernetzung und der Absprache. Dr. Andreas Gutmann stimmt zu und betont: es sollte alles auf eine konkrete Klage begrenzt werden. Ein Vorschlag aus dem Netzwerk ist, dass sinnvollerweise eine anerkannte »Ökologische Person«, wie das Mar Menor, die Aufgabe übernehmen könnte, die Rechtsprechung in Europa oder Deutschland weiterzuentwickeln.

Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein beschreibt mögliche Vorgehensweisen, wie die Rechte der Natur auf den Weg gebracht werden können. Offene Fragen, welcher Gerichtszweig, welche Kläger:innen und Gegensand der Klage (gegen oder für ein Gesetz, gegen eine Behördenentscheidung, gegen eine Privatperson oder ein Unternehmen) werden im Netzwerk zur Diskussion gestellt.

Rechtsanwalt Peter Mohr erläutert, dass erstmals 1988 am Verwaltungsgericht Hamburg mit einer Umweltverbandsklage „Robben gegen die Verklappung von Dünnsäure“ versucht wurde, Tieren Rechte einzuräumen. Damals klagten u.a. Greenpeace und der B.U.N.D. im Namen der Robben gegen die »Bayer AG«, u.a. um eine weitere »Einbringung von Abfallstoffen auf hoher See« gerichtlich zum Verbot zu bringen. Heute unvorstellbar, dass jährlich 300.000 Tonnen chemischer Abfälle wie Dünnsäure einfach verklappt wurden – hat das Verwaltungsgericht Hamburg die Klage seiner Zeit abgelehnt. Die Klage hat jedoch so viel öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt, dass daraufhin die Verklappung durch die Politik verboten wurde.

Im Netzwerk werden verschieden Rechtsgrundlage aufgegriffen, die helfen können. So z.B. die Aarhus-Konvention als EU-Umweltinformationsrecht. Über die Bürgerbeteiligungsrechte der Aarhus-Konvention, welche auf drei Säulen beruht (1) Zugang zu Umweltinformationen (2) Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltschutz (3) Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten könnte z.B. ein Auskunftsrecht erwirkt werden, dass Landwirt:innen darüber Auskunft geben müssen, welche Agrar-Gifte sie auf Feldern versprühen. Auch die UN-Kinderrechtskonvention, als Regelwerk zum Schutz der Kinder weltweit, kann herangezogen werden, um die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen zu schützen, da die Vertragsstaaten in größtmöglichem Umfang das Überleben und die Entwicklung des Kindes gewährleisten müssen.

Dr. Carsten Berg und Emmanuel Schlichter beschreiben die Möglichkeiten die EU-Bürger:innen haben, um das EU-Recht zu gestalten. Zur partizipativen Mitgestaltung der Demokratie wurde die Verordnung (EU) 20219/788 vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative (EBI) verabschiedet. EU-Bürger:innen haben somit ein Initiativrecht, mit allerdings relativ hohen Hürden. Mindestens sieben natürliche Personen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten müssen mindestens eine Millionen Unterschriften (Unterstützungsbekundungen) sammeln, damit eine EBI gestartet werden kann. Ein EBI kann jedoch eine Möglichkeit sein, für die Rechte der Natur zu kämpfen. Mehr Informationen finden sich unter https://citizens-initiative.eu/.

Auch ein Vorschlag, den es zu durchdenken gilt, ist, die Natur in Vorstände oder Beiräte von Unternehmen zu berufen. Bei der Greensurance Stiftung könnte das eine Vertreter:in des Beirates sein, die die Interessen unserer Moore vertritt.

Vieles könnte über das Netzwerktreffen noch geschrieben werden. Dieser Blogbeitrag ist nur ein kleiner Mitschnitt von all den Ideen, die Zukunft nachhaltiger über die Rechte der Natur zu gestalten. Es gilt dem Dank dem Vorstand unseres Netzwerkes insbesondere Frau Christine Ax, die mit vollem Engagement das Netzwerk federführend realisiert hat.

Next steps der Greensurance Stiftung:

  1. Wir suchen eine/n Werkstudenten:in der/die Jura studiert und ab 2025 mindestens zwei Jahre einen Minijob,
    auch zum Thema Rechte der Natur bearbeiten möchte. Bewerbung bitte an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
  2. Wir intensivieren die Suche nach zweckgebundenen Spendengeldern »Rechte der Natur« um eine Musterklage im Netzwerk vorantreiben zu können. Spenden bitte an: DE62703900000004537866 - VIELEN DANK!
  3. Wir werben um weitere Mitglieder für das Netzwerk Rechte der Natur - denn: "Machen ist wie wollen - nur viel krasser" !

Netzwerk der Organisationen - die die Veranstaltung in Berlin ermöglicht haben:

  • Netzwerk Rechte der Natur e.V.
  • Rechte der Natur e.V.
  • Rechte der Natur – Das Volksbegehren
  • Greenlegalimpact
  • Freie Universität Berlin
  • Winter Stiftung für Rechte der Natur
  • Resolvency
  • Selbach Umwelt Stiftung 
  • Unikassel For Sustainbility
  • Greensurance
  • Greensurance Stiftung Für Mensch und Umwelt

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