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Erfolgreiche Klimaklage von Schweizer Seniorinnen

Jahr: 2024; Status: erfolgreich

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Straßburg, Az. 53600/20

Großer Erfolg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg für Schweizer Klimaschützerinnen, welche für schärfere Maßnahmen gegen den Klimawandel geklagt haben. Das Urteil: die Schweiz hat nicht genug gegen den Klimawandel gehandelt.
Die Klägerinnen, eine Gruppe von vier Schweizer Seniorinnen des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz, sorgen sich um die Folgen der globalen Erwärmung um ihre Lebensbedingungen und Gesundheit und sind der Ansicht, dass die Schweizer Behörden keine ausreichenden Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Klimawandels zu mildern.

Das Urteil entschied, dass die Schweizer Regierung sowohl Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) als auch Artikel 6.1 (Zugang zum Gericht) verletzt hat.

Das Gericht stellte fest, dass gemäß Artikel 8 der Konvention ein Recht auf wirksamen Schutz durch die Staatlichen Behörden vor den ernsthaften nachteiligen Folgen des Klimawandels für Leben, Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität besteht. Die Schweizer Eidgenossenschaft ist ihren Pflichten gemäß der Konvention in Bezug auf den Klimawandel nicht nachgekommen und die bisherigen Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen wurden nicht erreicht.

Bereits im Jahr 2016 wiesen die Antragssteller den Bundesrat und andere schweizerische Umwelt- und Energiebehörden auf Mängel im Bereich des Klimaschutzes hin und forderten eine Entscheidung über die zu greifenden Maßnahmen. Außerdem forderten sie die Behörden auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das im Pariser Klimaabkommen von 2015 festgelegte Ziel für das Jahr 2030 zu erreichen. Die Schweizer Gerichte ignorierten jedoch die wissenschaftlichen Beweise zum Klimawandel und behandelten die Beschwerden nicht angemessen. Somit entschied der Europäische Gerichtshof, dass der Antragssteller-Verein gemäß Artikel 6.1 der Konvektion das Recht auf Zugang zum Gericht hatte, die Schweizer Gerichte legten jedoch keine überzeugenden Gründe vor, warum sie es für unnötig hielten, die Argumente des Antragssteller-Vereins zu prüfen.

Das Urteil hat eine große Signalwirkung, da es potenziell als Präzedenzfall für weitere Klimaklagen dienen könnte, nicht nur vor dem EGMR, sondern auch vor nationalen Gerichten in verschiedenen Ländern. Die Entscheidung des EGMR könnte als rechtlicher Anstoß für ähnliche Klagen dienen und dazu beitragen, die Rechte von Personen und Organisationen im Zusammenhang mit dem Klimawandel weltweit zu stärken. Dies könnte zu einem verstärkten Druck auf die Regierungen und Behörden führen, wirksame Maßnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen. 

Quellen: European Court of Human rights, Tagesschau.

 

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