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»Was Versicherungen für die Verbreitung von Klimawissen tun können« beim DIFU-Seminar

Der Vortrag von Marcus Reichenberg »ESGberatung durch Klimaweiterbildung. Klimaanpassung durch intrinsische Motivation« wurde im Rahmen des DIFU-Seminars »Klimaangepasst bauen und sanieren«  am 21.02.2017 in Berlin gehalten. Den Vortrag finden Sie untenstehend und als Download.  Adobe PDF file icon 32x32

Klimaanpassung – ein Statement der Greensurance Stiftung

Ich soll Ihnen heute erläutern, was der Anlass unserer Aktivitäten zur Klimaanpassung war. Und es ist einfach  zu  beantworten: „Wir  haben  uns  niemals  um  den  singulären  Begriff der  »Klimaanpassung« bemüht“.  Wir  sehen  unsere  Arbeit  im  großen  Kontext  des  anthropogenen  Treibhauseffektes,  der unsere Lebensgrundlage verändert und unsere Lebensweise, ausbeuterisch aus dem unermesslichen Reichtum der Natur zu schöpfen, immer mehr in Frage stellt.

Denn zur Klimaanpassung (Adaptation), das zeigt unsere Erfahrung, sind Menschen nur dann bereit, wenn  Sie  aus  einem  leidvollen  Erfahrungsschatz  das  notwendige  Bewusstsein  entwickeln,  durch regulatorische  Maßnahmen  gezwungen  oder  durch  Dritte  soweit  sensibilisiert  werden,  dass  sie Prävention vor Risiko stellen und Verantwortung für die Zukunft übernehmen wollen. 

Das Hochwasser

Polling  in  Oberbayern,  der  05.06.2016:  eine  Vb-Wetterlage  (DWD  2017)  lässt  weitere  50  Liter  pro Quadratmeter in sechs Stunden auf wassergesättigte Böden abregnen (Kachelmannwetter.de 2017). Die Folge ist ein Hochwasser, welches die Alten als nie dar gewesen beklagen und den Betroffenen die wirtschaftliche  Existenz  unvorhergesehen  raubte.  Kellerräume  wurden  binnen  Minuten  zu lebensgefährlichen Fallen und nur durch Glück waren keine Menschenleben zu beklagen. Denn durch das Hochwasser bedingte Gefahren lauerten überall. Überschwemmte ausgehobene Gullis drohten zu verschlingen, Stromschlag in den überfluteten Häusern bedrohte Bewohner und Helfer.

Der Öltank

Die  Katastrophe  wurde  umso  schlimmer,  als  gegen Aufschwimmen  nicht  gesicherte  Heizöltanks  umkippten und  das  Hochwasser  in  eine  widerlich  stinkende  fossile Brühe  verwandelte.  Der  weitere  Umwelt-  und Sachschaden  durch  das  Heizöl  war  immens.  Freiwillige Helfer,  die  Feuerwehr,  der  technische  Hilfsdienst,  die Betroffenen  standen  fassungslos  nach  dem  Abpumpen der  zu  entsorgenden  Giftbrühe  in  stinkenden  Häusern, die  damit  unbewohnbar  waren.  Was  sollte  getan werden?

Die Betroffenen

Nun  gab  es  in  Polling  zwei  Arten  von  Betroffenen.  Die gegen  Elementarschäden  Versicherten  und  eben diejenigen,  die  darauf  vertrauten,  dass  es  in  Polling niemals zu einem Hochwasserschaden kommen würde und  keinen  Versicherungsschutz  hatten.  Während  den Versicherten  schnelle  Hilfe  zu  Teil  wurde,  hofften  die nicht  Versicherten  auf  staatliche  Hilfe.  Diese  wurde durch das Bayerische Zuschussprogramm auch gewährt (Bayerische Staatskanzlei 14.06.2016). Allerdings gehört zu  einem  der  sieben  größten  Irrtümer  über  den Versicherungsschutz  gegen  Naturgefahren,  dass  ein Rechtsanspruch  auf  staatliche  Hilfe  bestehen  würde (GDV 31.05.2016). 

Stakeholder der Katastrophe

Bei der Beseitigung der Hochwasserschäden trafen im Hochwasserschadensgebiet folgende Personen zusammen,  die  im  Sinne  einer  klimaangepassten  Schadensbeseitigung  hätten  agieren  müssen:  1)  Betroffene,  2)  Generalsanierer  (Bautrockner),  3)  Behörden,    4)  Versicherer,    5)  Sachverständige,   6) Heizungsbauer. Das Erschreckende dabei war, dass keiner der betroffenen Stakeholder über seinen eigenen  Tellerrand  hinaus  dachte;  was  darauf  angesprochen,  sich  im  mangelnden  Bewusstsein äußerte. 

Der Heizungsbauer etwa wurde nicht müde, trotz des Gestankes im und außerhalb des Gebäudes, die Vorteile  der  Heizöl-Brennwerttechnik  anzupreisen.  Das  der  Einbau  seiner  favorisierten,  fossilen Heizöltechnik  mit  einer  Nutzungsdauer  von  über  20  Jahren  eine  energie-  und  klimarelevante Fehlinvestition ist und jeglicher »Energieeffizienzstrategie Gebäude« (BMUB, Klimaschutzplan 2050) widerspricht, kam ihm nicht in den Sinn.

Der Versicherer, vertreten durch seine Sachverständige, wusste um seine Pflicht der Regulierung zum Neuwert in gleicher Art und Güte, einschließlich von Mehrkosten für den aktuellen Stand der Technik (GDV, 01.01.2013). Den  Hochwassergeschädigten wurde jedoch keine Leistung für die energetische Sanierungsberatung  eines  Energieberaters  zugesprochen,  obwohl  sich  die  Sanierungskosten  durch BAFA-Zuschüsse  hätten  drastisch  senken  lassen  können  (Engergie-Fachberater.de,  21.08.2013). Mehrkosten für Risikopräventionsmaßnahmen zum Hochwasserschutz, wie wasserdichte Kellerfenster und  -türen  sollten  ebenfalls  nicht  Gegenstand  der  Leistungsentschädigung  sein.  Die Heizungserneuerung  durfte  nur  in  gleicher  Art  und  Güte  erfolgen,  Mehrkosten  für  den  Einsatz  von Erneuerbaren  Energien  wurden  mit  Bedingungshinweis  abgelehnt.  Der  Versicherer  mit  seinen Sachverständigen und dem Heizungsbauer postulierten somit im gleichen Tenor. 

Da  die  Behörden  (Landratsamt  und  Wasserwirtschaftsamt)  großzügig  über  den  Ölunfall hinwegschauten,  keinerlei  Bodenproben  nahmen  und  keine  Anweisungen  hinsichtlich  einer zukunftsorientierten  Sanierung  gaben,  handelten  die  Betroffenen  in  ihrer  Notlage  analog  den gegebenen Empfehlungen und Anweisungen. 

Der ESGberater – Fachberater für nachhaltiges Versicherungswesen - Klimastrategen

Um den oben beschriebenen rückwärtsgewandten Akt des Handelns zu durchbrechen, braucht es ein aufgeklärtes Bürgertum, eine verfügende Politik und eine auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Wirtschaft.  Natürlich  ist  es  eine  Utopie  daran  zu  glauben,  dass  das  Bürgertum,  die  Politik  und  die Wirtschaft  als  zukunftsorientierte  Entscheidungsträger  miteinander  auftreten.  Der  kleinstmögliche Anspruch deshalb ist, dass zu mindestens ein Entscheidungsträger zukunftsorientiert interveniert. Die  Greensurance  Stiftung,  per  Satzungszweck  dazu  aufgerufen,  das  Klima  global  zu  schützen,  die nachhaltige Entwicklung zu fördern, einen Green Life Lifestyle und ein Green Management zu fördern und eine zukunftsfähige Versicherungs- und Finanzbranche zu prägen (Greensurance Stiftung 2017), hat sich deshalb der Graswurzelbewegung im ersten Schritt verschrieben. Da politische Bürokratie und große Versicherungskonzerne ein Bewegungsverhalten aufweisen wie große marine Supertanker, soll die »Große Transformation« (Schellnhuber et al., 2011) von unten heraus angestoßen werden.

Unser Anstoß ist die »Bildung für nachhaltige Entwicklung« um der »Green Economy« (BMBF et al., 2017)  in  der  Versicherungsbranche  einen  Weg  zu  bereiten.  Die  Stiftung  entwickelt  das Weiterbildungsangebot  zum  »ESGberater,  Fachberater  für  nachhaltiges  Versicherungswesen© — Klimastrategen«  (s.  auch:  www.klimastrategen.de;  BMUB  gefördert,  FKZ  03DAS063).  Eine  blended learning  Offerte  für  Versicherungsberater  und  Entscheidungsträger  der  Versicherungsbranche.  Mit neuester  Internettechnik  werden  angehende  ESGberater  im  virtuellen  Klassenzimmer  durch Webseminare  geschult.  Für  die  Präsenzphasen  steht  ein  Methodenkoffer,  der  Nachhaltigkeit  erlebbar macht,  zur  Verfügung.  Denn  Bewusstsein  für  Nachhaltigkeit  kann  sich  nicht  ausschließlich  durch einstudieren  entwickeln  –  sondern  erwächst  aus  erlebbaren  Naturerfahrungen.  ESGberater  sollen intrinsisch motiviert sein, sollen Klima-Risikoprävention in ihre Beratung, in ihre Produktempfehlungen und  in  ihr  Schadensmanagement  einfließen  lassen.  Auch  im  Sinne  ihrer  eigenen  nachhaltigen Entwicklung  sollen  sie  sich  durch  ihre  ESG-Bildung  vom  konventionellen  Markt  abheben  und  durch authentisch  nachhaltiges  Handeln  Erfolg  haben.  Ganz  nach  dem  Greensurance®-Motto:  »Klimaschutz von heute ist Schadenprävention für morgen«. 

Zurück  nach  Polling:  Ein  ESGberater  hätte  im  Sinne  des  Klimaschutzes  und  der  Klimaanpassung interveniert und mit den Stakeholdern verhandelt. Durch das ESG-Wissen, das ESG-Bewusstsein und durch die intrinsische Motivation des ESGberaters wird im Sinne der Risikoprävention gehandelt, für den Schutz von Mensch und Umwelt und letztendlich aufgrund ökonomischer Berechnung und Logik.

Verfasst von Marcus Reichenberg, Geschäftsführer der Greensurance Stiftung

 

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