Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Stellungnahme zum GModG – Gebäudemodernisierungsgesetz

12. Mai 2026
Luisa Neubauer und Marcus Reichenberg

Unser Geschäftsführer Marcus Reichenberg hat am 11.05.2026 – innerhalb einer extrem kurzen Frist – eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) eingereicht.
Damit reiht sich die Greensurance Stiftung in eine Vielzahl von Stimmen ein, die den Entwurf aus fachlicher, regulatorischer und klimapolitischer Perspektive kritisch bewerten.

Zeitdruck statt sorgfältiger Gesetzgebung

Auffällig ist zunächst der zeitliche Rahmen: Für die Einreichung fundierter Stellungnahmen blieb lediglich ein Zeitraum von wenigen Tagen. Ein derart eng gestecktes Fristenregime wirft Fragen hinsichtlich der Qualität und Offenheit des Gesetzgebungsprozesses auf. Gerade bei einem Gesetz mit weitreichenden Auswirkungen auf Klimaschutz, Gebäudebestand und Energieversorgung wäre eine breitere fachliche Einbindung notwendig gewesen. Die Greensurance Stiftung hat ihre Stellungnahme auf Grundlage dieses Dokuments fristgerecht eingereicht – ob sie noch rechtzeitig berücksichtigt wird, bleibt jedoch offen.

Zentrale Kritik: Irreführende Terminologie und Greenwashing-Risiken

Im Mittelpunkt der Kritik steht die Einführung des Begriffs „Bioöl“ im Referentenentwurf. Was zunächst nach einem Schritt in Richtung Nachhaltigkeit klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als problematisch. Die Greensurance Stiftung weist darauf hin, dass der Begriff „Bio“ im rechtlichen und gesellschaftlichen Kontext eindeutig mit ökologischer Produktion und überprüfbaren Nachhaltigkeitsstandards verbunden ist. Die im Gesetz adressierten Brennstoffe erfüllen diese Anforderungen jedoch regelmäßig nicht.

Stattdessen handelt es sich häufig um Produkte:

  • auf Basis konventionell erzeugter Biomasse
  • mit fossilen Vorprodukten (z. B. Methanol aus Erdgas oder Kohle)
  • oder mit Rohstoffen aus globalen Lieferketten, die wiederum erhebliche ökologische Nachteile mit sich bringen können

Die Verwendung des Begriffs „Bio“ suggeriert somit eine Nachhaltigkeit, die faktisch nicht hinreichend belegt ist. Aus Sicht der Greensurance Stiftung entsteht hier ein erhebliches Risiko für Greenwashing, das auch im Widerspruch zur EmpCo-Richtlinie steht, die irreführende Umweltangaben ausdrücklich vermeiden will.

Systemisches Problem: Begriff statt Substanz

Die Kritik geht jedoch über eine bloße Begriffsdiskussion hinaus. Sie betrifft das Grundverständnis von Klimapolitik im Gebäudesektor.

Wenn zentrale Begriffe unscharf oder bewusst positiv aufgeladen sind, entsteht ein politisches Signal, das den tatsächlichen Transformationsbedarf verschleiert. Technologien oder Energieträger erscheinen nachhaltiger, als sie tatsächlich sind – mit der Folge, dass notwendige strukturelle Veränderungen verzögert werden. Die im Entwurf angedeutete sogenannte „Technologieoffenheit“ wird aus dieser Perspektive kritisch interpretiert: Nicht als neutraler Ansatz, sondern als potenzielle Verlangsamung echter Transformation zugunsten bestehender fossiler Strukturen.

Fachlicher Gegenvorschlag: Präzision statt Narrative

Die Greensurance Stiftung schlägt daher einen klaren, fachlich belastbaren Ansatz vor: terminologische Präzisierung.

Konkret wird empfohlen:

  • „Bioöl“ durch„Agraröl“ zu ersetzen
  • „Biomethan“ durch„Agrarmethan“
  • „Biogas“ durch „Agrargas“

Diese Begrifflichkeiten stellen nicht auf eine suggerierte Nachhaltigkeit ab, sondern auf den tatsächlichen Rohstoffursprung.

Damit wird ein zentraler Beitrag geleistet:

  • zur Transparenz für Verbraucher:innen
  • zur Vermeidung irreführender Kommunikation
  • zur regulatorischen Konsistenz im EU-Rahmen

Generationengerechtigkeit und Flächenkonflikte

Über die terminologische Ebene hinaus wirft der Entwurf grundlegende Fragen auf:

  • Woher sollen die Rohstoffe für die künftig verstärkt eingesetzten biogenen Energieträger stammen?
  • Welche Flächen werden dafür genutzt?
  • Und in welchem Verhältnis stehen diese Nutzungen zu Ernährungssicherheit, Biodiversität und globalen Klimazielen?

Bereits in der Vergangenheit – etwa in der sogenannten „Teller-oder-Tank“-Debatte – wurde deutlich, dass die energetische Nutzung landwirtschaftlicher Flächen erhebliche Zielkonflikte erzeugt. Das GModG wird den Ausverkauf unserer landwirtschaftlichen Flächen sowie die Industrialisierung der Landwirtschaft vorantreiben, mit all den damit verbundenen Nachteilen. Die Chemiebranche wird sich freuen, weil auf Pestizide ein weiterer Boom zukommen wird, mit dem Ergebnis des weiteren Biodiversität Verlustes unserer Flora und Fauna.

Stimme aus der Praxis: Fachkongress und gesellschaftliche Debatte

Die kritische Bewertung des GModG-Entwurfs wird auch durch die Diskussionen auf dem 25. Bundeskongress des GIH-Bundesverbands für Energieberatende gespiegelt. Dort wurde deutlich, dass ein erheblicher Teil der Fachöffentlichkeit die vorgelegten Regelungen als unzureichend einstuft.

Gleichzeitig wird sichtbar: Der Diskurs ist nicht rein fachlich – er ist gesellschaftlich. Es geht um Vertrauen in politische Prozesse, um Transparenz und um die Frage, wie ernst Klimaziele tatsächlich genommen werden.

Fazit: Mehr als ein Gesetz – eine Richtungsentscheidung

Der Referentenentwurf zum GModG ist mehr als eine technische Anpassung bestehender Regelwerke. Er setzt klare Signale für die zukünftige Ausrichtung der Energie- und Klimapolitik im Gebäudesektor.

Die Greensurance Stiftung kommt in ihrer Stellungnahme zu einem eindeutigen Ergebnis:

Die derzeit gewählte Terminologie ist fachlich nicht haltbar und birgt erhebliche Risiken für Greenwashing und Verbrauchertäuschung. Eine sachlich präzise, transparente und regulatorisch konsistente Sprache ist kein Detail – sie ist Voraussetzung für wirksame Klimapolitik.

Hinweis zum Bildmaterial

Das zugehörige Blogbild zeigt Marcus Reichenberg  gemeinsam mit Luisa Neubauer auf dem GIH-Bundeskongress der Interessensvertretung der Energieberatenden.