Die neue Verbraucherschutzrichtlinie EmpCo – Greenwashing wird verboten
Die europäische EmpCo-Richtlinie tritt im September 2026 in Kraft, sie stärkt den Verbraucherschutz und erweitert die Verbraucherrechte. In Deutschland wird dies im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Verbraucher:innen sollen durch stärkeren Schutz vor irreführender Werbung aufgrund unlauterer Umweltaussagen mehr Vertrauen für Investitionen in den ökologischen Wandel aufbauen können. Allgemeine Umweltaussagen, wie beispielsweise »grün«, »nachhaltig«, »umweltfreundlich« oder »klimaneutral« unterliegen durch EmpCo einem Verbot, wenn keine »anerkannte hervorragende Umweltleistung«[i][1] nachgewiesen werden kann.
Im Detail gilt:
- Verbot unternehmenseigener Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem Zertifizierungsverfahren beruhen;
- Verbot allgemeiner Umweltaussagen, ohne Nachweis einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung;
- Verbot von Umweltaussagen zum gesamten Produkt, wenn sich die Umweltaussage faktisch nur auf einen Aspekt des Produktes bezieht;
- Verbot von Produktwerbung zur kompensierten Klimaneutralität, wenn dadurch der Eindruck vermittelt wird, dass das Produkt dadurch klimaneutral wird, oder gar positive Eigenschaften auf die Umwelt hat.
Kein Greenwashing – aber bitte auch kein Greenhushing
Die EmpCo-Richtlinie soll Greenwashing verhindern, um Produkte und Dienstleistungen mit echten Nachhaltigkeitswirkungen vor unlauterem Preiskampf zu schützen. Folglich müssen Anbieter, die eine Umweltaussage treffen, gewährleisten, dass Verbraucher:innen auch wirklich den Gegenwert ihrer eingekauften nachhaltigen Leistung erhalten.
Allerdings besteht durch die EmpCo-Richtlinie auch das Risiko, dass Produkte mit Umweltaussagen vom Markt genommen werden, gar nicht entwickelt werden oder Verbraucher:innen keine Informationen über reale Umweltwirkungen erhalten. Denn Unternehmen könnten versuchen sich so vor Reputationsschäden oder gar rechtlichen Sanktionen zu schützen. Dieses Verhalten ist unter dem Begriff »Greenhushing« bekannt und steht für das Vermeiden öffentlicher Aussagen zur ökologischen Verantwortung. Greenwashing ist manipulativ und schädlich, Greenhushing aber nicht weniger verhängnisvoll, denn beides schadet der nachhaltigen Entwicklung. Ein verlässliches Label für nachhaltige Produkte mit klar definierten KPIs nach anerkannten Standards kann der Versicherungsbranche helfen, sowohl Greenwashing als auch Greenhushing zu vermeiden
Ein neuer Nachhaltigkeitsstandard für Sach- und Haftpflichtversicherungen – DIN-konform und im Sinne des Verbraucherschutzes
Die unabhängige, gemeinnützige Greensurance Stiftung wird durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt projektgefördert (Projekt 39471/01[2]), um ein Kennzeichen zu entwickeln, das hervorragende Umweltleistung für Sach- und Haftpflichtversicherungen bewertet (gemäß TYP I der DIN EN ISO 14024). Dieses Umweltkennzeichen soll Lizenznehmern innerhalb der europäischen Union zur Verfügung stehen, die Voraussetzungen zur Vergabe werden dabei von unabhängigen Stellen geprüft werden. In einem Verbundnetzwerk arbeiten die nachhaltigen Versicherer zusammen an der Entwicklung eines praxistauglichen Kennzeichens, vermeiden so rechtliche und Reputations-Risiken, können frühzeitig ihre Produkte entsprechend gestalten und das Kennzeichen somit als erste nutzen.
Startschuss für ASSESI – das Netzwerk für nachhaltige Versicherer
Auf der 20igsten iff-Konferenz zu Finanzdienstleistungen in Hamburg[3] wurde dieses in Gründung befindliche Verbundnetzwerk, Association of European Sustainable Insurers, kurz ASSESI, vorgestellt. Auf dem Podium zum Thema »Greenwashing – ein wachsendes Problem auch für die Versicherungsbranche« zeigte Marcus Reichenberg von der Greensurance Stiftung auf, warum eine Nachhaltigkeitskennzeichnung von Versicherungsprodukten für die Zukunft nicht nur an Bedeutung gewinnen, sondern aufgrund der im Herbst 2026 in Kraft tretenden Richtlinie EmpCo-Richtlinie eine Notwendigkeit wird.
Interessierte Kreise, interessierte Lizenznehmer der Assekuranz sowie Prüfer:innen sind eingeladen am offenen Konsultationsverfahren teilzunehmen. Für weitere Informationen steht Projektleiterin Frau Lucia Rückner zur Verfügung. Das Projektteam um Frau Rückner freut sich über die aktive Teilnahme am Verfahren und über Vorschläge zur Definition von Umweltkriterien ausgewählter Komposit-Versicherungsprodukte.
Die Greensurance Stiftung informiert zukünftig über den Fortschritt des Konsultationsverfahrens unter den folgenden Webadressen: www.assesi.eu und https: www.assesi-label.eu
[1] RICHTLINIE (EU) 2024/825, Absatz (9) f., Link: L_202400825DE.000101.fmx.xml
[2] Projektdatenbank der Deutschen Bundesumwelt (DBU), Link: https://www.dbu.de/projektdatenbank/39471-01/
[3] Iff institut für Finanzdienstleistungen e.V. – 20 Konferenz zu Finanzdienstleistungen, Link: https://www.iff-hamburg.de/hamburg-2025/